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Willkommen lidkorrektur-risiko.de - Lidkorrektur, Lidstraffung & Risiken

 

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Willkommen auf lidkorrektur-risiko.de
dem Internetportal rund um die Lidkorrektur,
Lidstraffung und die Entfernung von Tränensäcken

Die Lidkorrektur / Lidstraffung (einschließlich Entfernung der Tänensäcke) stellt im Bereich der Schönheitschirurgie -zusammen mit der Faltenunterspritzung- zu den häufigsten Eingriffen im Bereich der Ästhetischen Chirurgie / Plastischen Chirurgie. Dies liegt zum einen an den überschaubaren Kosten einer Lidkorrektur / Lidstraffung, zum anderen an den in der Regel sehr guten Ergebnissen die sich im Rahmen einer Lidkorrektur / Lidstraffung (Schlupflider und Tränensäcke) erzielen lassen.

Dies darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass eine Lidkorrektur / Lidstraffung / Tränensackentfernung als chirurgischer Eingriff / operativer Eingriff mit einem Risiko bzw. Risiken verbunden ist. Dies sind zum einen das Risiko / die Risiken der Lidkorrektur / Lidstraffung / Tränensack-Entfernung an sich, zum anderen -sofern die Lidkorrekur / Lidstraffung unter Narkose erfolgt- das Risiko der Narkose (Narkoserisiko). Das Risiko der Lidstraffung an sich und das Risiko der Narkose (Narkoserisiko) bilden zusammen das Gesamtrisiko einer Lidstraffung (zum Risiko / den Risiken siehe oben unter dem Punkt RISIKO). Das mit einer Lidkorrektur bzw. Lidstraffung verbundene Risiko ist auch insofern nicht außer Acht zu lassen, als dass eine Lidkorrektur bzw. Lidstraffung eben nur eine Korrektur ist. Weder werden mit einer Lidkorrektur / Lidstraffung die Hautelastizität erhöht, noch wird mit einer Lidkorrektur bzw. Lidstraffung gar der natürliche Alterungsprozess aufgehalten. Und so muß -will das Operationsergebnis gehalten werden- die Lidstraffung / Lidkorrektur nach etwa sechs bis acht Jahren die Lidkorrektur / Lidstraffung erneut vorgenommen werden.

Ausgangspunkt einer Lidkorrektur / Tränensackentfernung ist der Umstand, dass das Gewebe oberhalb und unterhalb des Auges (Augenoberlid bzw. Augenunterlid) erschlafft und das Fettgewebe der Augenunterlider und Augenoberlider hervortreten. Die Folge sind Schlupflider und Tränensäcke. Folglich werden bei einer Lidkorrektur / Lidstraffung / Entfernung der Tränensäcke überschüssiges Fettgewebe und erschlaffte Haut operativ entfernt. Im Rahmen einer Lidkorrektur / Lidstraffung können sowohl  Augenoberlid als auch Augenunterlid bei einer Lidkorrektur / Lidstraffung korrigiert werden. Dagegen können Krähenfüße und seitliche Lidfältchen mit einer Lidkorrektur / Lidstraffung operativ nicht entfernt werden.

Obwohl die Lidkorrektur im Bereich der Schönheitschirurgie insgesamt einen eher kleinen chirurgischen Eingriff darstellt, ist der Patient erst nach etwa drei Wochen wieder gesellschaftsfähig.

Neben dem Risiko einer Lidkorrektur / Lidstraffung stellen wir viele weitere, auch rechtliche Informationen zur Lidstraffung / Lidkorrektur, für Sie zum Abruf bereit. So geben wir Ihnen beispielweise Tipps zum richtigen Verhalten im Schadensfall (ärztlicher Kunstfehler bzw. Behandlungsfehler), erläutern die Begriffe Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit einer Lidkorrektur bzw. Lidstraffung sowie die Voraussetzungen von Schadensersatz und Schmerzensgeld und nennen Ihnen auch die Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage nach einer Lidkorrektur / Lidstraffung ( Klage auf Schadensersatz / Schadensersatzklage sowie Klage auf Schmerzensgeld ). Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtsberatung. Diese bleibt ausschließlich dem Anwalt / Rechtsanwalt vorbehalten. Dabei empfehlen wir dringend im Schadensfall (ärztlicher Kunstfehler bzw. ärztlicher Behandlungsfehler) eine Arzthaftungsklage bzw. einen Arzthaftungsprozess von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht / Arzthaftungsrecht führen zu lassen oder gleich einen Fachanwalt für Medizinrecht zu mandatieren. Denn im Medizinrecht spielen in die juristischen Fragestellungen immer auch komplizierte medizinische Sachverhalte hinein, die nur ein auf Arzthaftung spezialisierter Anwalt bzw. ein Fachanwalt für Medizinrecht angemessen würdigen kann. Einen spezialisierten Anwalt / Kanzlei finden Sie -bspw. nach einer fehlerhaften Lidkorrektur- unter dem Punkt Anwälte & Kanzleien oder in unserem Anwaltsverzeichnis www.mein-medizinrechtler.de

Weiterhin finden Sie auf unseren Seiten umfangreiche Informationen zu anderen medizinrechtlichen Themen, angefangen von Urteilen deutscher Gerichte zum Medizinrecht, über Vertragsverhältnisse zwischen Patient und Leistungserbringer, in der Regel dem Arzt, der Hebamme oder dem Krankenhaus, über Informationen zur Beweislast und Beweislastumkehr, bis hin zu den Erfordernissen einer vollumfänglichen Aufklärung durch den Arzt (nicht nur im Rahmen einer Lidkorrektur / Lidstraffung) und den Konsequenzen die sich bei Nichtbeachtung für Sie und den behandelnden Arzt ergeben.

Um die Übersichtlichkeit zu wahren sind in die Tiefe gehende Informationen zu einem bestimmten Themenbereich, wie bspw. zur Patientenverfügung, zur Risikoschwangerschaft, zur Hebammenhaftung wie eben auch zur Lidkorrektur / Lidstraffung auf eigenen Themenseiten dargestellt. Eine Auflistung der einzelnen Themenseiten finden Sie links in der Navigation. Die Erkärung medizinischer Begriffe finden Sie in unserem Lexikon Medizin und Recht.

Vielen Dank für Ihren Besuch auf lidkorrektur-risiko.de dem unabhängigen rund um die Lidkorrektur / Lidstraffung / Entfernung von Tränensäcken !

 

 

wird unterstützt von:
Prof. Dr. med.
Dennis von Heimburg
Facharzt für Plastische und
Ästhetische Chirurgie

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